Prozess - BGH bestätigt Enthauptungsurteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte im Sommer 2022 vor dem Landgericht Bonn das Urteil gegen einen Mann, dem ein Kopf hinterlegt wurde. Am Mittwoch sagte Ekkehard Appl, Vorsitzender Richter des Zweiten Strafsenats, in Karlsruhe: „Der Fall ist nun abgeschlossen und der Verstorbene kann in Frieden ruhen.“ Im Januar dieses Jahres verurteilte ihn das Landgericht Bonn wegen Ruhestörung verstorben. Daraufhin wurde der damals 39-Jährige zu einer eineinhalbjährigen Haftstrafe ohne Möglichkeit einer Bewährung verurteilt. (AF.2 StR 270/23)
Nach Erkenntnissen des Amtsgerichts ließ der Mann im Juni 2022 den Kopf seines an Tuberkulose verstorbenen Freundes vor Gericht bringen. Beide sind obdachlos. Das Gericht konnte nicht feststellen, ob der Mann bereits zuvor enthauptet worden war. Nach Ansicht des BGH war dies nicht zu beanstanden, da der Mann als schuldig galt.
Da bei der Überprüfung des Urteils keine weiteren Rechtsfehler festgestellt wurden, wies der Richter die Berufungen des Angeklagten und des Staatsanwalts ab. Das Urteil ist daher rechtskräftig.
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Quelle: www.stern.de