Bund und Länder haben die Bewerbungsfrist für die Studenten-Energiepauschale kurzfristig verlängert. Die 200 € können nun bis einschließlich Montag statt Samstag eingefordert werden. „Anträge können bis zum 2. Oktober 2023 eingereicht werden“, hieß es auf der gemeinsamen Homepage. Bis Freitagmorgen waren bundesweit mehr als 2,8 Millionen Anträge eingereicht und rund 561,5 Millionen Euro ausgezahlt worden. Mit einer einmaligen Energiepreispauschale will der Bund Menschen bei der Bewältigung hoher Gas- und Strompreise unterstützen.
Die Bundesregierung ging Berichten zufolge kürzlich davon aus, dass mehr als 3,55 Millionen Menschen ausgebildet würden. Anspruch auf eine Pauschale. Bund und Länder haben Mitte März eine bundesweite Antragsseite gestartet. Die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro ist steuerfrei und soll Studierende und Fachschüler vor steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen abfedern.
Alle Studierenden und Berufsschüler haben Anspruch auf eine Pauschale von 200 Euro – sowie in Deutschland gemeldete Fachschulen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ab dem 1. Dezember 2022, heißt es in der Information . Antragsberechtigt sind auch Werkstudenten, die bereits vom Mitarbeiter-Energiezuschuss in Höhe von 300 Euro profitieren.