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Beutekommission: Mehr Rechte für Nachkommen von NS-Opfern

Aus Sicht des Raubgutausschusses soll das Rückstellungsgesetz Nachkommen von NS-Opfern mehr Rechte und Möglichkeiten zur Rückstellung einräumen. Selbst 20 Jahre nach der Bildung des Gremiums liegen lediglich 23 Beschlüsse zum Umgang mit Fällen von NS-Raubzügen vor. „Die geringe Zahl an Empfehlungen der Kommission beruht auf einer entsprechend geringen Zahl an Einsprüchen“, heißt es in einer Erklärung vom Montag.

Als Grund wurde die aktuelle Rechtslage genannt. „Denn bis heute können sich Opfer und ihre Nachkommen nur dann an das Komitee wenden, wenn die Kulturerbe-Institution dem zustimmt.“ „Allein die sogenannte Lost Art Database, die Berichte über internationale Durchsuchungen und Funde von NS-Raubkunst veröffentlicht, listet etwa 40.000 Durchsuchungen und weitere 35.000 Funde beschlagnahmter Kulturgüter auf“, sagte das Komitee.

Der Ausschuss sagte, die aktuelle Situation sei unbefriedigend. „Auch im In- und Ausland wird kritisiert, dass die Bundesrepublik Deutschland weder in der Lage noch wirklich willens ist, das Unrecht der Nationalsozialisten in Bezug auf Kulturgüter angemessen und umfassend zu beheben.“

Unter anderem empfahl der Ausschuss, den Nachkommen von NS-Opfern die Möglichkeit zu geben, einseitig Klagen vor dem Ausschuss einzureichen. Darüber hinaus sollte die Rolle des Ausschusses über die bloße Abgabe von Empfehlungen hinaus gestärkt werden. Das Rückstellungsgesetz soll vorsehen, dass auch private Institutionen oder Einzelpersonen, die NS-Raubkunstwerke entsorgen, in den Rückstellungsprozess einbezogen werden sollen. Darin sollen auch Entschädigungs- oder Entschädigungsansprüche geregelt werden.

Die Bundesrepublik Deutschland ist sich ihrer internationalen und nationalen Verantwortung als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches bewusst, insbesondere bei der Aufarbeitung des NS-Unrechts und der Wiederherstellung der Kultur. Durch Verfolgung verlorenes Eigentum. „Sie ist dieser politischen und moralischen Verantwortung nicht nachgekommen, weil bisherige Bestimmungen, insbesondere in strittigen Fällen, unzureichend waren“, sagte die Kommission.

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