zum Inhalt

Betriebsratsvergütung: Freispruch des VW-Managers aufheben

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch von vier VW-Personalleitern in Bezug auf die Höhe der Betriebsratsentgelte aufgehoben. Der sechste Senat des Bundesgerichtshofs hat am Dienstag in Leipzig entschieden, dass das Urteil des Landgerichts Braunschweig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. Der Fall wurde zur erneuten Anhörung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Hintergrund der Klage sind die zwischen 2011 und 2016 erhaltenen Bezüge mehrerer Spitzenbetriebsräte von Volkswagen. Bernd Osterloh, der langjährige Vorsitzende des Volkswagen-Betriebsrats, hat über die Jahre großzügige Prämien von bis zu 750.000 Euro erhalten.

Das Landgericht Braunschweig sprach Verwalter 2021 vom Vorwurf des Untreuevorwurfs frei. Ein Vorsatz der Personalverantwortlichen ist nicht erkennbar. Die Beklagten seien zu Unrecht davon ausgegangen, dass ihre Beschlüsse zur Betriebsratsentlohnung keine Pflichtverletzung darstellten. Allerdings stufte der BGH auch die Würdigung der Vorsatzbeweise der Beklagten durch das Landgericht als unvollständig ein.

Kommentare

Aktuelles