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Bestechungsvorwürfe bei Windkraftanlagen: Klage zugelassen

Bundesgerichtshof
Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (OLG) musste mit fünf Angeklagten verhandeln, unter anderem wegen Bestechung und Korruption von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Betrieb von Windkraftanlagen. Mit einer am 14. Dezember veröffentlichten Entscheidung hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) der schleswig-holsteinischen Staatsanwaltschaft eine entsprechende Anzeige erstattet und das Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht eingeleitet.

In diesem Fall geht es um den Weiterbetrieb einer zum Abriss bestimmten Windenergieanlage. Die Generalstaatsanwaltschaft warf den beiden Angeklagten, dem Bürgermeister und dem Gemeindevertreter, vor, einer Änderung eines städtebaulichen Vertrages zum Weiterbetrieb durch Zahlung einer monatlichen Gebühr und Umlage von 950 Euro an den Schulverein zugestimmt zu haben. Die weiteren Angeklagten waren zwei Vertreter der Betreibergesellschaft und ein Abteilungsleiter des für die Gemeinde zuständigen Amtes.

Nachdem die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung eingeleitet und der Ratsbeschluss aufgehoben worden war, stimmten die Angeklagten der Vereinbarung zu, ohne schriftlichen Vertrag fortzufahren. Insgesamt erhielt der Schulverein mehr als 9.500 Euro.

Nach Angaben des Bundesgerichtshofs lehnte das Bezirksgericht die Einleitung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen ab. Allerdings war aus Sicht des BGH-Strafsenats nach vorläufiger Würdigung der Erkenntnisse die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich der Angeklagte bestrafen lassen würde.

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