Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch (9.30 Uhr) eine Entscheidung zur Ausweitung polizeilicher Überwachungsbefugnisse veröffentlicht. In diesem Fall hat es mit dem 2020 reformierten Sicherheits- und Ordnungsrecht Mecklenburg-Vorpommerns zu tun. Die Kläger wandten sich gegen verschiedene Maßnahmen, die allesamt bis zum Entstehen einer konkreten Gefahr erlaubt sein sollten – etwa die Dauerbeobachtung, der Einsatz verdeckter Ermittler und gezielte Polizeikontrollen. Das bedeutet, dass fast jeder vollständig überwacht werden kann, wenn die Polizei glaubt, dass er eines Tages gefährlich wird.
Hinter der Verfassungsbeschwerde steht die Freie Rechte Gesellschaft (GFF), die die Verschärfung der Polizeigesetze in fast allen Bundesländern kritisiert und bereits mehrere Klagen in Karlsruhe koordiniert hat. Zu den Klägern gehören ein Journalist und zwei Fußballfans. (Az. 1 BvR 1345/21)