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Berufungskammer erhöht Strafe für Kinderpornografie-Täter

Gerichtssaal
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Das Landgericht Neubrandenburg hat in einem Berufungsprozess eine zweijährige Bewährungsstrafe für einen pädophilen Straftäter aufgehoben und in eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren umgewandelt. Damit folgte die Kammer am Mittwoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte Berufung gegen das Strafmaß im Urteil des Amtsgerichtes Neubrandenburg vom Januar 2023 eingelegt. Der 50-Jährige hatte mehrfach gestanden, seit 2015 mehr als 140.000 kinder- und jugendpornografische Bild- und Videodateien aus dem Internet gespeichert und zum Teil auch weitergeschickt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Als «erschwerend» wertete die Berufungskammer, dass der Verurteilte sich nach der Durchsuchung 2020, als Handys, Computer und Speicher beschlagnahmt wurden, und der Polizei-Vernehmung 2022 erneut Handys und Laptops für Kinderpornografie besorgte. «Der Gesetzgeber hatte die Strafen für solche Verbrechen 2021 gerade verdoppelt», sagte der Richter.

Der Verurteilte hatte 2022 wieder Videos ins Internet hochgeladen, bei denen Kleinkinder von Erwachsenen missbraucht wurden. «Das waren Dateien mit Extreminhalt», sagte der Richter. Das flog aber auch auf. Die Verteidigung hatte am Mittwoch erneut für eine Strafe von höchstens zwei Jahren plädiert, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle.

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