Berufungsgericht lehnt Mark Meadows' Versuch ab, den Fall der Wahluntergrabung in Georgia vor ein Bundesgericht zu bringen
In einer 47-seitigen Stellungnahme, die am Montag veröffentlicht wurde, stimmte ein dreiköpfiges Gremium des 11. US-Berufungsgerichts der Entscheidung einer unteren Instanz zu, dass Meadows sich nicht auf ein Bundesgesetz berufen kann, um seine Strafverfolgung an ein Bundesgericht in Georgia zu verlegen.
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Quelle: edition.cnn.com