Ein Hirte im Kreis Habug darf keine Waffe benutzen, um seine Schafe vor Möchtegern-Wölfen zu schützen. Im vergangenen Jahr legte der Landwirt Berufung gegen das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg ein, das nun vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Freitag mitteilte, erläuterte Shepherd in seinem Antrag nicht vollständig, weshalb die bisherige Entscheidung anfechtbar sei. Die Entscheidung vom Donnerstag wurde nicht angefochten. Das Urteil ist endgültig.
Der Hirte hat zuvor argumentiert, dass er Wölfe, die sich der Herde nähern, mit einer Waffe abschrecken und bei Bedarf töten kann. Das Verwaltungsgericht wies seine Klage gegen die Stadt Vinson (Liuhe) ab. Dabei geht es um die Erteilung einer Waffenlizenz zum Kauf und Tragen einer 12-Kaliber-Schrotflinte sowie um die Erteilung einer Schießlizenz. Die Stadt Wensen (Stadt Liuhe) hatte den entsprechenden Antrag zuvor abgelehnt.