Fernlehrgänge werden einen festen Platz in der Ausbildung an der Berufsakademie NRW einnehmen. „Unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb eines gegebenen rechtlichen Rahmens sollte eine Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht möglich sein, sowohl in synchronen als auch in digitalen Formaten.“ Das gab NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) am Montag in Düsseldorf bekannt.
Der Wunsch nach einer starken und dauerhaften Verankerung wird aus dem Schulsektor häufig geäußert und sie begründet diesen Schritt. Für eine begrenzte Zeit ist Fernunterricht möglich.
Um einen dauerhaften rechtlichen Rahmen zu schaffen, müssen die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Berufskollegs geändert werden. Der Entwurf sieht einen Anteil der Distanzlehre je nach Studiengang zwischen 20 % und 40 % vor. Der maximale Umfang richtet sich nach den Zielen und der Dauer des jeweiligen Kurses sowie dem Alter und der Selbstständigkeit der Studierenden und Schüler.
Mit dem Studienjahr 2024/25 treten neue Ausbildungs- und Prüfungsordnungen in Kraft. Der Entwurf wurde vorab von Schulverbänden und -organisationen konsultiert.