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Berliner Silvesterkrawalle: 21-Jähriger verurteilt

Silvester in Berlin:Polizeibeamte stehen am Silvesterabend hinter explodierendem Feuerwerk.
Polizeibeamte stehen am Silvesterabend hinter explodierendem Feuerwerk.

Berliner Silvesterkrawalle: 21-Jähriger verurteilt

Ein 21-Jähriger wurde nach den Silvesterunruhen in Berlin, bei denen es zu massiven Angriffen auf Helfer und Polizei kam, zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Tiergarten hat am Dienstag den Mann, der in der Silvesternacht eine Rakete auf einen Polizisten abgefeuert hatte, wegen besonders schwerer Körperverletzung gegen einen Polizeibeamten mit der Absicht, schwere Körperverletzung anzurichten, für schuldig befunden. Außerdem muss er 70 Stunden Freizeitarbeit leisten und von einem Bewährungshelfer beaufsichtigt werden.

Der Anklage zufolge stand der 21-Jährige mit anderen Jugendlichen an einer brennenden Absperrung. Eine Kreuzung in Neukölln am Neujahrsmorgen. Als die Polizei eintraf, rannte er mit geballten Fäusten auf einen Beamten zu. Anschließend zündete er eine Rakete und schleuderte sie aus kurzer Entfernung dem Beamten ins Gesicht. Der 26-Jährige drehte sich ruhig zur Seite und blieb unverletzt.

In der Silvesternacht kam es im ganzen Land zu gewalttätigen Übergriffen gegen Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz. Besonders hart traf es die Hauptstadt. Der 26-jährige Beamte erzählte in seinem Prozess, dass Raketen an seinen Augen vorbeidonnerten. Der Angeklagte zündete es in zwei bis drei Metern Entfernung.

Der Vorsitzende Richter sagte im Urteil, es handele sich um ein „extrem gefährliches Verbrechen“. Glücklicherweise kam es zu keinen ernsthaften Verletzungen.

Der Verteidiger erklärte im Namen seines Mandanten, der 21-Jährige habe sich „leider abführen lassen und dadurch für Unruhe gesorgt“. Rakete und zielte auf einen Offizier. „Der Angeklagte wurde bereits nach Silvester 2021/22 unter anderem wegen des Mitführens von 64 illegalen Feuerwerkskörpern verurteilt. Im laufenden Verfahren muss er sich außerdem wegen des Vorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Sachbeschädigung bei Fahrerflucht verantworten.“ laufen.

Die Entscheidung des Gerichts folgte im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hat keine konkreten Strafvorwürfe erhoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: www.bild.de

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