Ist es Diskriminierung, wenn eine Frau einen Berliner Wasserspielplatz verlassen muss, weil sie ihre Brüste entblößt hat? Trägt die Berliner Regierung die Verantwortung? Ist es angemessen, 10.000 € einzufordern? Wie auch Richterin Cornelia Holldorf betonte, stellt das Berufungsverfahren vor dem Hauptstadtkammergericht komplexe rechtliche Entscheidungsfragen dar.
Nach einer dreistündigen Anhörung wurde am Freitag jedoch klar: Das Urteil der Frau sieht keinen Schadensersatzanspruch für einige Zeit vor. Es müssen noch Beratungen stattfinden.
Die Klägerin Gabrielle Lebreton, die im Juni 2021 nach einem Oben-Ohne-Sonnenbad einen Spielplatz verlassen musste, lehnte es ab, Vergleichsverhandlungen mit Berliner Landesvertretern aufzunehmen. Andererseits möchte das Land nun klären, ob die Ansprüche der Frau auf Grundlage der Empfehlung des Richters teilweise anerkannt werden sollen. Wenn der Staat dies ablehnt, werden die Gerichte entscheiden.
Fall
Lebreton besuchte mit seinen Kindern den Wasserspielplatz („Plansche“) im Bezirk Treeptow-Köpenick und saß ohne Hemd auf einer Decke. Nachdem sich ein Mann beschwert hatte, forderten ihn wegen der Coronavirus-Pandemie im Auftrag des Gebiets tätige Sicherheitskräfte auf, seine Brust zu bedecken oder das Gebiet zu verlassen. Als sie sich weigerte, wurde die Polizei gerufen, um den Sicherheitsdienst zu unterstützen. Schließlich ging die Frau.
Sie beschwerte sich daraufhin bei der Berliner Antidiskriminierungsstelle. Der zuständige Ombudsmann geht von Diskriminierung aus. Auf der Grundlage ihrer Vorschläge änderte der Bezirk die Regeln für die Nutzung des Spielplatzes. Demnach müssen Badeanzüge die Hauptgeschlechtsorgane aller Geschlechter, also die Nicht-Brüste, vollständig bedecken.
Erste Instanz
In erster Instanz entschied das Bezirksgericht: Verfahren im September 2022 Der Schadensersatzanspruch der Frau nach dem Gesetz gegen Diskriminierung (LADG) wurde abgewiesen. Das Gericht argumentierte damals, dass sie aufgrund ihres Geschlechts nicht rechtswidrig diskriminiert worden sei. Das Vorgehen der Sicherheitskräfte und der Polizei war legal.
Neuer Prozess
Zu Beginn des neuen Prozesses sagte der Richter: „Rein äußerlich betrachtet wurde sie als Frau und als Mann unterschiedlich behandelt. . Das ist.“ Ungleichbehandlung.“ Es kann auch von „schlechter Behandlung“ gesprochen werden. Die rechtliche Frage ist jedoch, ob eine solche Behandlung angemessen ist oder eine Einschränkung darstellt.
Gleichzeitig machte sie deutlich, dass der geforderte Betrag von 10.000 Euro zu hoch sei. Dies geht weit über den Rahmen des Gesetzes hinaus. Passender wäre ein Betrag im dreistelligen Bereich, also einige Hundert Euro. Es gibt schwerwiegendere Formen der Diskriminierung. „Wir müssen das im Blick behalten.“
Anwalt
Der Anwalt der Klägerin sprach nur kurz und betonte, dass es sich um eine Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts handele. „Es geht darum, eine Frau zu sein.“ Die Kläger wurden von der Free Rights Association unterstützt, etwa 20 junge Frauen versammelten sich als Zuschauer im Gerichtssaal.
Die Anwälte des Landes Berlin argumentierten: „Wir erkennen die Notwendigkeit an, die Kläger in den Prozess einzubeziehen.“ Das ist eine unangenehme Situation, die das Land aber nie gewollt hat. „Die Sicherheitsabteilung des Spielplatzes ist nur für die Einhaltung der neuen Corona-Vorschriften verantwortlich und nicht dafür verantwortlich, die Frau aus dem Bereich zu verweisen.“ Der Staat sei dafür nicht verantwortlich. „Während des Prozesses musste die Richterin die spontanen Gespräche der Anwälte immer wieder unterbrechen und sie zur Zurückhaltung auffordern. Auf der Suche nach möglichen Kompromissen wies sie die Frau darauf hin, dass sie bereits einige Erfolge erzielt habe. „Sie haben etwas sehr, sehr Großes erreicht. „Die Regeln für die Nutzung des Spielplatzes wurden geändert. Das ganze Thema wurde ausführlich öffentlich diskutiert.
Perspektiven
Richter Holdorf betonte eindringlich, dass der Streit auch friedlich beigelegt werden könne . „Das gehört der Vergangenheit an, abgeschlossene Einzelfälle.“ Die grundlegende Bedeutung der Gleichstellung von Mann und Frau ist völlig verschwunden. „Aber die betroffene Frau weigerte sich, sich auf solche Diskussionen einzulassen.“ „Zwei Jahre sind vergangen und ich habe kein Vertrauen mehr in dieses Land.“ „
Am Ende befand der Richter das Land Berlin (in diesem Fall den Senat, die Länder und die Polizei) in der Verantwortung und forderte „teilweise Entschädigung“. Anerkannt“, klagte die Frau. Die Frage ist, wie der Staat in diesem Konflikt mit seinen Bürgern umgehen soll. Es hänge auch von der möglichen Geldzahlungshöhe ab, sagte sie. „Bedenken Sie die Weisheit dieses Vorschlags“, appellierte sie wiederholt an Anwälte und Staatsvertreter. Sie wiederum baten um Zeit. Es wird mindestens sechs Wochen dauern – für viele Behörden in Berlin immer noch eine kurze Zeit.