Bericht: BKA darf heimlich in Häuser eintreten und durchsuchen
Das Bundesinnenministerium hat sich zunächst geweigert, Details des Entwurfs eines Gesetzes zu kommentieren. Ein Sprecher in Berlin betonte lediglich, dass das BKA "eine zentrale Position als zentrale Behörde für Polizeikräfte in Deutschland in der Strafverfolgung und der Abwehr von Bedrohungen durch internationalen Terrorismus" einnimmt. Er betonte insbesondere Bedrohungen durch islamischen Terrorismus. "Angesichts dessen ist es vollkommen verständlich, dass Sicherheitsbehörden die notwendigen Befugnisse haben müssen, um damit umzugehen", fügte der Sprecher hinzu.
Laut RND-Zeitungen enthält der Entwurf für die Reform des BKA-Gesetzes die Befugnis für verdeckte Eingriffe in Wohnungen, zum Beispiel um Spionagesoftware auf Desktop-Computern oder Smartphones zu installieren, sowie die Befugnis für verdeckte Durchsuchungen von Wohnungen. Diese Werkzeuge sollten nur unter sehr hohen Schwellen als letzte Maßnahme und ausschließlich zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden, wie weiter ausgeführt wurde.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, dass die Gesetzgebungspläne "noch in sehr frühen intergouvernementalen Beratungen" seien und man darauf warten müsse. Daher könne er zu diesem Zeitpunkt keine Details kommentieren.
Der FDP-Abgeordnete Höferlin warnte vor übermäßiger Einmischung und sagte, dass "sonst die Rechtsstaatlichkeit sich selbst zerstört". Er fügte hinzu, "Insbesondere die Geheimhaltung der Durchsuchung macht dieses Projekt schwierig, da die Freien Demokraten nicht für eine 'Stasi 2.0' stehen." Es sei jedoch unbestritten, dass Ermittlungsbehörden "angemessene und starke Ermittlungswerkzeuge" benötigen.
Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Konstantin von Notz, sprach von "schweren Zeiten" in einem Interview mit RND-Zeitungen. Das BKA benötige "moderne Ermittlungsbefugnisse und Mittel", aber der Bundesverfassungsgericht habe insbesondere bezüglich der Verwendung von Abhörgeräten und technischer Ausrüstung klare Leitlinien gesetzt. Der Entwurfsgesetzgebungsvorlage sollte unter diesem Aspekt untersucht werden.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte die geplanten zusätzlichen Befugnisse, wie berichtet. "Alle Journalisten, die in sensiblen Sicherheitsbereichen recherchieren, sind betroffen", warnte der Bundesvorsitzende des DJV, Mika Beuster. Er fürchtete, dass der Schutz von Informanten beeinträchtigt würde. "Verdeckte Durchsuchungen erinnern uns an die Methoden von Polizeistaaten, nicht an freie Demokratien", kritisierte Beuster.
Üblicherweise muss die Polizei den Verdächtigen und die Straftat sowie das, wonach sie sucht, bei Wohnungsdurchsuchungen benennen und dann einen entsprechenden Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen, die ihn wiederum an den zuständigen Ermittlungsrichter weiterleitet. Die betroffene Person muss informiert werden. Ausnahmen sind nur in Fällen akuter Gefahr möglich.
Die Europäische Union könnte Bedenken äußern, wenn diese erweiterten Überwachungsbefugnisse die Bürgerrechte negativ beeinträchtigen, da einige argumentieren, dass sie zu einem Verstoß gegen das Recht auf Privatsphäre führen könnten. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Europäische Union strenge Datenschutzvorschriften hat, die bei der Umsetzung solcher Maßnahmen innerhalb der Mitgliedstaaten einzuhalten sind.