Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge
Wenn Sie aus humanitären Gründen nach Deutschland geflohen sind und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf oder drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Eine Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Das bedeutet, dass Sie sie nicht regelmäßig aktualisieren müssen. Mit einer Niederlassungserlaubnis können Sie sich auch innerhalb Deutschlands bewegen. Es gibt keine Wohnsitzerfordernisse.
Neben der Niederlassungserlaubnis gibt es auch eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU haben Sie auch die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Land zu erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel Daueraufenthaltserlaubnis EU.
Wenn Sie nicht nach Deutschland geflohen sind, können Sie sich in unserer Niederlassungserlaubnis über Ihre Rechte informieren.
Habe ich irgendwelche Anforderungen an ein Meeting?
Ich bin „anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter“
Um eine Niederlassungserlaubnis als „anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter“ zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen erfüllt sein:
- Sie müssen seit mindestens drei oder fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein. Dabei wird die Dauer Ihres Asylverfahrens berücksichtigt.
- Sie müssen über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 verfügen und diese nachweisen. Wenn Sie nach dreijährigem Aufenthalt in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchten, müssen Ihre Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 liegen.
- Sie erhalten möglicherweise keine oder nur eingeschränkte Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt. Das bedeutet, dass Sie den Großteil Ihres Lebens immer alleine bestreiten werden. Der Prozentsatz des Einkommens vom Jobcenter oder Sozialamt ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im Allgemeinen mindestens 50 bis 75 Prozent. Fragen Sie die Mitarbeiter einer Einwanderungsbehörde oder Beratungsstelle.
- Sie müssen für sich und Ihre Familie ausreichend Wohnraum bereitstellen. Die Wohnungsgrößen variieren je nach Bundesland. Ihre Wohnung muss groß genug sein, um Ihre Familie unterzubringen. Generell gilt, dass für jedes Familienmitglied ab 6 Jahren 12 Quadratmeter benötigt werden. Für Kinder unter 6 Jahren reichen 10 Quadratmeter. Kleinkinder unter 2 Jahren sind nicht inbegriffen. In besonderen Fällen können Wohnungen auch kleiner sein. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Ausländerbehörde oder Beratungsstelle.
- Sie müssen krankenversichert sein.
- Sie müssen das Orientierungsprogramm erfolgreich abgeschlossen haben.
- Sie sind keiner Straftat schuldig.
- Die Gründe, die zu Ihrer Zulassung zum Asylverfahren geführt haben, bestehen weiterhin. Das BAMF darf Ihre Einwilligung nicht widerrufen.
Ich habe subsidiären Schutz
Um eine Niederlassungserlaubnis mit subsidiärem Schutz zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen seit mindestens fünf Jahren über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen. Dabei wird die Dauer Ihres Asylverfahrens berücksichtigt.
- Sie dürfen keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten.
- Ihre Deutschkenntnisse müssen auf B1-Niveau liegen und entsprechende Nachweise vorliegen.
- Sie müssen mindestens 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
- Sie müssen über ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie verfügen. Die Wohnungsgrößen variieren je nach Bundesland. Ihre Wohnung muss groß genug sein, um Ihre Familie unterzubringen. Generell gilt, dass für jedes Familienmitglied ab 6 Jahren 12 Quadratmeter benötigt werden. Für Kinder unter 6 Jahren reichen 10 Quadratmeter. Kleinkinder unter 2 Jahren sind nicht inbegriffen. In besonderen Fällen können Wohnungen auch kleiner sein. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Ausländerbehörde oder Beratungsstelle.
- Sie müssen krankenversichert sein.
- Sie müssen das Orientierungsprogramm erfolgreich abgeschlossen haben.
- Sie geben Ihre Zustimmung zu einem Verbrechen, das Sie nicht begangen haben.
- Die Gründe, die dazu geführt haben, dass Sie im Asylverfahren als subsidiär Schutzberechtigter identifiziert wurden, bestehen nach wie vor. Das BAMF darf Ihre Einwilligung nicht widerrufen.
Ich habe ein Abschiebungsverbot
Um eine Niederlassungserlaubnis mit Abschiebungsverbot zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie Eine Aufenthaltserlaubnis muss für mindestens fünf Jahre vorliegen. Dabei wird die Dauer Ihres Asylverfahrens berücksichtigt.
- Sie dürfen keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten.
- Ihre Deutschkenntnisse müssen auf dem Niveau B1 mit entsprechendem Nachweis liegen.
- Sie müssen über eine langfristige Zahlung der Rentenversicherungsprämien von mindestens 60 Monaten verfügen.
- Sie müssen über ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie verfügen. Die Wohnungsgrößen variieren je nach Bundesland. Ihre Wohnung muss groß genug sein, um Ihre Familie unterzubringen. Generell gilt, dass für jedes Familienmitglied ab 6 Jahren 12 Quadratmeter benötigt werden. Für Kinder unter 6 Jahren reichen 10 Quadratmeter. Kleinkinder unter 2 Jahren sind nicht inbegriffen. In besonderen Fällen können Wohnungen auch kleiner sein. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Ausländerbehörde oder Beratungsstelle.
- Sie müssen krankenversichert sein.
- Sie müssen das Orientierungsprogramm erfolgreich abgeschlossen haben.
- Sie geben Ihre Zustimmung zu einem Verbrechen, das Sie nicht begangen haben.
- Die Gründe für Ihr Abschiebeverbot bleiben bestehen. Das BAMF kann Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht widerrufen.
Ich habe eine Duldung
Mit einer Duldung kann man keine Niederlassungserlaubnis bekommen. Allerdings gibt es für Geduldete Möglichkeiten, nach einigen Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel Das Bleiberecht der Geduldeten. Sobald Sie eine Aufenthaltserlaubnis für einige Jahre haben, können Sie auch eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Mehr zu den allgemeinen Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfahren Sie in unserem Kapitel Niederlassungserlaubnis.
Wichtig
Nachdem Sie die Erlaubnis erhalten haben, sich als Flüchtling niederzulassen, können Sie weitermachen, ohne in Ihr Herkunftsland zu reisen. Wenn Sie dies tun, verlieren Sie möglicherweise Ihren Status und Ihre Niederlassungserlaubnis.