Nachdem die neue Lebensgefährtin seiner Ex-Frau erschossen worden war, forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten für den Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft sagte am Mittwoch, dass der 45-Jährige am 29. August 2022 bewaffnet in die Wohnung seiner Ex-Frau in Keele gegangen sei, um ihren neuen Partner zu töten. Die Staatsanwaltschaft sagte, der Mann habe die Waffe speziell zu diesem Zweck gekauft, nicht um Tiere abzuwehren, wie der Angeklagte vor Gericht behauptete.
Die Angeklagten überfielen den 23-Jährigen nachts im Flur und schossen mindestens fünf Mal auf ihn, als er sich weigerte, die Wohnungstür zu öffnen. Dem tödlichen Schuss konnte sich der 23-Jährige nur entziehen, indem er im letzten Moment die auf seinen Oberkörper gerichtete Waffe wegdrückte. Er wurde in die Hand, die Beine und das Gesäß geschossen. Wenn eine Arterie im Bein getroffen worden wäre, wäre die Schießerei wahrscheinlich tödlich gewesen, sagte die Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und weitere Delikte vor. Die Staatsanwaltschaft fügte dem Sohn der Ex-Frau auch das Urteil Freiheitsberaubung und Körperverletzung hinzu, mit dem der Mann sie zur Rückkehr und Unterwerfung zwingen wollte. Die zum Teil geständigen Angeklagten haben in ihrer Ehe schwerste Gewalttaten begangen und die Frau und ihre Familie wiederholt mit dem Tod bedroht. Er hat sich wiederholt über Vereinbarungen zur Gewaltprävention hinweggesetzt.
Rechtsanwälte, die die Frau als Nebenkläger vertraten, sprachen von einem extrem gewalttätigen und hemmungslosen Mann. Die rechtskräftig geschiedene Frau soll eine Risikogruppe und das eigentliche Ziel der Schießerei sein. Sie habe damit gedroht, Opfer eines Femizids zu werden, sagte der Anwalt. Sie hat keine konkrete Anfrage gestellt. Die Anwälte des Opfers fordern eine achtjährige Haftstrafe.
Die Verteidigung ging hingegen nur von gefährlicher Körperverletzung aus. Sie will dreieinhalb Jahre Haft für den Angeklagten in Untersuchungshaft. Ein Urteil wird am 9. Februar erwartet.