Aufgrund der großen Zahl von Atemwegsinfektionen bei Kindern und der hohen Arbeitsbelastung sollten Ärzte vorübergehend mehr Mittel für eine solche Behandlung erhalten. Darauf einigten sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) an diesem Montag. Das „Ärzteblatt“ hatte zuerst darüber berichtet.
Mit diesem Schritt „angesichts der ungewöhnlich hohen Häufung von Infektionskrankheiten, insbesondere der durch die beispiellose RSV-Infektionswelle ausgelösten zusätzlichen Behandlungsaufwände, haben der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und die KBV dem Rechnung getragen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) las: „Mehr finanzielle Unterstützung für Ärzte.“ Berichte über eine Überlastung des Gesundheitssystems durch kindliche Atemwegserkrankungen und Medikamentenengpässe haben sich zuvor gehäuft Ärzte, HNO-Ärzte, Atemwegsärzte und Fachärzte berechnen ab sofort rund 7,50 € für die Behandlung von Sprach-, Stimm- und Hörbehinderungen bei Kindern oder die Atemwegserkrankungen bei Kindern unter 12 Jahren behandelt haben Zuschlag Der Zuschlag gilt rückwirkend vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2023 inkl. Gesetzliche Krankenkassen erhöhen Vergütung um 49 Millionen Euro.