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Arbeit im Ruhestand in Deutschland: Lohnt es sich?

Wann es sinnvoll ist, im Ruhestand weiterzuarbeiten.

Julita / Pixabay

In bestimmten Situationen kann es in Deutschland vorteilhaft sein, im Ruhestand zu arbeiten. Viele Menschen müssen sich beim Eintritt in den Ruhestand an einen niedrigeren Lebensstandard gewöhnen. Oft liegt das Renteneinkommen deutlich unter dem früheren Gehalt.

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Im Durchschnitt haben Frauen noch schlechtere Bedingungen. Einige erhalten eine Rente von nur wenigen hundert Euro im Monat. Wenn die Gesundheit es erlaubt, kann eine Teilzeitarbeit helfen, das Einkommen zu erhöhen.

Probleme bei der Arbeit im Ruhestand in Deutschland

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass von einem zusätzlichen Einkommen neben der Rente immer etwas übrig bleibt. Es kann jedoch vorkommen, dass Einkünfte angerechnet werden. Außerdem werden manchmal Steuern erhoben.

Erstens, wenn eine Person nur eine Altersrente bezieht, kann sie so viel verdienen, wie sie möchte. Dies wird die Höhe der monatlichen Rentenzahlungen nicht verringern.

Wenn eine Hinterbliebenenrente hinzukommt, wird die Situation komplizierter.

Denn das eigene Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Dies schließt auch die eigene reguläre Rente ein. Dies wird berücksichtigt, sobald das Einkommen einen bestimmten Zuschlag übersteigt. Dieser Betrag wird jedes Jahr am 1. Juli angepasst. Derzeit beträgt er 992,64 Euro.

  • Wenn die Rente 950 Euro pro Monat beträgt, wird das Limit nicht überschritten.
  • Wenn das zusätzliche Einkommen 500 Euro beträgt, liegt die Gesamtsumme um 457,36 Euro höher.
Arbeit im Ruhestand in Deutschland: Lohnt es sich? Foto: Pexels License / Pexels.com

Davon werden 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Das bedeutet, dass sie um 182,94 Euro pro Monat (40 Prozent von 457,36 Euro) reduziert wird.

Das bedeutet, dass der Person noch 197,06 Euro von der Hinterbliebenenrente bleiben. So stehen mit der eigenen Rente und einem Minijob insgesamt 1647 Euro pro Monat zur Verfügung.

Werden davon noch Steuern abgezogen?

Auf diese Frage gibt es keine allgemeine Antwort.

Einerseits hängt es davon ab, ob der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer für den Minijob gezahlt hat. Dann wird das Gehalt von 500 Euro aus dem Minijob nicht in die Berechnung der Einkommensteuer einbezogen.

Andererseits können Rentner auch Ausgaben von ihren Steuern absetzen, wie zum Beispiel besondere Ausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Der zu versteuernde Betrag hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Für Rentner, die im Jahr 2023 in Rente gehen, beträgt dieser beispielsweise 83 Prozent.

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