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Antrag gegen Räumung von Wald-Protestcamp abgelehnt

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia.

Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Eilantrag gegen die für den 8. Februar befürchtete Räumung des Heidebogen-Protestcamps nördlich von Dresden als unzulässig abgelehnt. Vorbeugender Rechtsschutz sei grundsätzlich unzulässig, teilte die Justizbehörde zu dem Beschluss vom Dienstag mit. Ob und wann eine Räumung der Versammlung erfolgen werde, sei gegenwärtig noch nicht absehbar, hieß es zur Begründung. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht möglich.

Die zuständige Versammlungsbehörde des Landratsamts Bautzen habe noch keine Entscheidung getroffen, die gerichtlich überprüft werden könnte, schrieb die 6. Kammer. Es gebe weder ein Verbot, sich auf dem Versammlungsgelände aufzuhalten und es zu betreten, noch Platzverweise oder einen Beschluss zur Auflösung der Versammlung. Vielmehr seien Holzfällungen in der Nähe geplant und am 15. Februar eine Kontrolle hinsichtlich der Auflagen einer Allgemeinverfügung vom 18. Mai 2022. Von deren Ergebnis hänge dann das weitere Vorgehen ab.

Im Waldstück Heidebogen bei Ottendorf-Okrilla demonstrieren seit etwa eineinhalb Jahren Naturschützer gegen Kiesabbau. Sie haben dort mehrere Baumhäuser errichtet. Nun soll dort gerodet werden. Das Unternehmen KBO Kieswerk verweist, wie Sachsens Wirtschafts- sowie Umweltministerium, auf die Rechtslage. Die betroffene Waldfläche ist Eigentum des Freistaates, der sie gemäß der Anfang der 1990er Jahre geschlossenen Verträge gerodet an das Kieswerk Ottendorf-Okrilla übergeben muss.

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