Im Jahr 2024 wird es einige steuerliche Änderungen geben, durch die die Beschäftigten in Deutschland vermögenswirksame Leistungen erhalten können. Oft kann dies ohne großen Aufwand erfolgen. Ab 2024 muss jeder, der vermögenswirksame Leistungen erhält, lediglich ein Kästchen in der Steuererklärung ankreuzen.
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Das ermöglicht es in bestimmten Fällen, zusätzliches Geld vom Staat zu erhalten. Ein kleiner, aber angenehmer Bonus, den der Staat zur Förderung der Vermögensbildung seiner Bürger bereitstellt.
Wer kann in Deutschland einen Antrag auf vermögenswirksame Leistungen stellen und wie?
Bisher hat der Staat diese vermögenswirksamen Leistungen nur für einkommensschwache Arbeitnehmer bereitgestellt. Die Einkommensgrenzen waren recht streng.
Anspruch hatten nur:
- Alleinstehende mit einem Einkommen von weniger als 20.000 Euro;
- Paare mit einem gemeinsamen Einkommen von weniger als 40.000 Euro.
Bisher betraf dies etwa 8 Millionen Menschen. Da diese Grenzen ab 2024 verdoppelt werden, werden etwa 14 Millionen weitere Beschäftigte die Möglichkeit haben, zusammen mit ihrer Steuererklärung einen Antrag auf diese Leistung zu stellen.
Einen Antrag auf vermögenswirksame Leistungen zu stellen, ist ganz einfach:
- Man muss lediglich das Kästchen „Feststellung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ im Hauptformular (Titelblatt) der Steuererklärung ankreuzen.
- Dann in Zeile 42 „1“ für sich selbst und seinen Partner eintragen.
Die entsprechenden Nachweise werden automatisch von der Finanzinstitution, mit der der Vertrag für vermögenswirksame Leistungen abgeschlossen wurde, an das Finanzamt gesendet. Wie hoch die Sparzulage letztendlich ist, hängt von der Höhe und Art der vermögenswirksamen Leistungen ab.
Bei Aktienfonds kann man bis zu 20 % der jährlichen vom Staat ausgezahlten Summe erhalten, vorausgesetzt, sie überschreitet nicht 400 Euro. Bei einem Bausparvertrag beträgt sie 9 %. Hier dürfen die erhaltenen Leistungen 470 Euro nicht überschreiten.
Beschäftigte, die beide Anlageformen nutzen, also einen Bausparvertrag haben und Beiträge in einen Aktienfonds einzahlen, können Sparzulagen für beide erhalten.
- Für den Aktienfonds wären dies bis zu 80 Euro pro Jahr;
- Für den Bausparvertrag bis zu 43 Euro.
Insgesamt werden die Beschäftigten eine Zulage von bis zu 123 Euro pro Jahr erhalten. Insgesamt ist der Betrag zwar gering, aber diese Gelder werden für niemanden überflüssig sein.