Ein Polizeianwärter wurde entlassen, weil er in einer Chatgruppe antisemitische und gewaltverherrlichende Aufkleber gepostet hatte. Die Entscheidung ist rechtskräftig, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Donnerstag mitteilte.
Der Mann postete angeblich einen Aufkleber mit einem Mann in Uniform, einer Gasmaske und einem Hakenkreuz in einer WhatsApp-Gruppe, die von etwa 30 Mitgliedern umgeben war. Er postete ein Jahr vor seinem Eintritt in die Polizei. Das Bild hatte die Überschrift: „Wer Spaß haben will, braucht Benzin.“ Nachdem der Vorfall ans Licht kam, wurde der Mann Anfang 2023 entlassen, weil er nicht zu seiner Persönlichkeit passte.
Polizeichefkandidat hat Klage eingereicht. Der Aufkleber entsprach weder seiner Einstellung noch seiner inneren Einstellung und war bewusst provokant und tabu.
Das Gericht vertrat eine andere Ansicht: Die tatsächliche Haltung des Mannes sei nicht entscheidend. Der Inhalt des Bildes sei sachlich als „menschenverachtend, gewaltverherrlichend und antisemitisch“ zu verstehen. Es sei auch mit dem Beruf der Polizei unvereinbar, „den Holocaust und die daraus resultierende Massenvernichtung menschlichen Lebens als eine angemessene oder akzeptable Art der humorvollen Grenzüberschreitung zu betrachten.“ Gegen das Urteil vom 12. September kann weiterhin Berufung eingelegt werden.