- Ansicht: Übertragung veralteter finanzieller Verpflichtungen ausschließlich durch Verfassungsänderungen
Die Übernahme historischer Schulden der lokalen Regierungen durch die Bundesverwaltung ist ohne Änderungen der Grundgesetzes nicht realisierbar, wie ein Bericht des Parlamentsdiensts für die FDP-Fraktion nahelegt, der erstmals von der "Rheinischen Post" berichtet wurde. Da die Entlastung lokaler finanzieller Belastungen gegenwärtig eine Pflicht der Landesregierungen ist, bräuchte die Bundesregierung eine spezifische Ermächtigung, um die Schuldenverantwortung zu übernehmen, wie der Bericht feststellt. Dies macht eine Lösung des Schuldenproblems in dieser Legislaturperiode unwahrscheinlich.
Ursprünglich hatten SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag von 2021 vereinbart, den Kommunen bei der Bewältigung ihres Schuldenproblems im Rahmen der intergouvernementalen Finanzverwaltung zu helfen. Viele Städte und Gemeinden, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-Pfalz, haben solche umfangreichen Liquiditätsreserven, dass wichtige Investitionen in Schulen, Infrastruktur, Schwimmbäder, Theater und andere Bereiche gefährdet sind.
Laut einem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums sollten Bund und Länder jeweils die Hälfte der überschüssigen Liquiditätsreserven der Gemeinden übernehmen und gleichzeitig die Gemeinden dazu verpflichten, übermäßiges Ausgeben zu vermeiden.
Allerdings legt der Bericht nahe, dass für beide Ansätze eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich wäre, und es ist unklar, ob eine Übernahme lokaler Schulden durch den Bund unter die Schuldengrenze fallen würde. In diesem Fall wäre auch eine explizite Ausnahme erforderlich.
Momentan sind Union und verschiedene Bundesländer gegen eine Reform, insbesondere weil sie der Meinung sind, dass nur verschuldete Gemeinden davon profitieren würden. Dies sei unfair und schade den Ländern, die ihre Gemeinden angemessen versorgen oder ihre Schulden ohne externe Hilfe minimieren, argumentieren Länder wie Bayern.
"Die CDU sollte auf Bundes- und Landesebene handeln. Andernfalls wird nichts vorangehen", betonte der Vorsitzende des Haushaltsausschusses im Bundestag und stellvertretende Vorsitzende der nordrhein-westfälischen FDP, Frank Schäffler. Die SPD hat in letzter Zeit die Union ebenfalls dazu aufgefordert, in dieser Frage nachzugeben.
Trotz anhaltender Meinungsverschiedenheiten und Gegenwehr setzt die SPD ihre Forderung nach einer Übernahme lokaler Schuldenverantwortung durch die Union fort. Die SPD und ihre Koalitionspartner hatten ursprünglich geplant, den Kommunen bei der Bewältigung ihrer Schulden im Rahmen der intergouvernementalen Finanzverwaltung zu helfen.