Ein knappes Jahr nach dem Wurf von zwei Gullydeckeln auf die Autobahn 7 bei Hildesheim hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei junge Männer erhoben. Der Vorwurf laute auf versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, teilte die Staatsanwaltschaft Hildesheim am Mittwoch mit. Ein zur Tatzeit 17 Jahre alter Jugendlicher sei wegen Beihilfe angeklagt worden. Die Anklage ging zur Jugendkammer des Landgerichts Hildesheim. Die beiden Hauptangeklagten waren bei der Tat am 20. August vergangenen Jahres 18 und 20 Jahre alt.
Einer der Deckel hatte ein auf der A7 fahrendes Auto getroffen und die Windschutzscheibe durchschlagen. Der damals 52 Jahre alte Fahrer wurde schwer verletzt, die damals 43 Jahre alte Beifahrerin erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Der andere Deckel habe zwar nicht unmittelbar ein Fahrzeug getroffen, aber in der Folge viele Fahrzeuge beschädigt, die über ihn hinweggefahren seien, so die Staatsanwaltschaft.
Die beiden älteren Beschuldigten sollen laut Anklagebehörde in der Ortschaft Harsum mehrere Gullydeckel mit einem Gewicht von je 24 Kilogramm gestohlen und in ein Auto gelegt haben. Auf der nahe gelegenen Autobahnbrücke soll der damals 18-Jährige den Deckel geworfen haben, der zu den schweren Verletzungen führte. Der Ältere habe dann den zweiten Deckel auf die Fahrbahn in Richtung Norden geworfen.
Die beiden Hauptangeklagten hätten die Möglichkeit tödlicher Verletzungen erkannt und zumindest billigend in Kauf genommen, begründete die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des versuchten Mordes. Die Autoinsassen seien arg- und wehrlos gewesen; damit sei das Mordmerkmal der Heimtücke gegeben.
Die beiden älteren Beschuldigten sitzen seit dem 12. April in Untersuchungshaft. Kameras hatten das Auto der beiden in der Nähe von Gewerbebetrieben in Harsum aufgezeichnet. Ermittlungen hatten die Polizei zu den drei Beschuldigten gebracht. Der damals 17-Jährige habe ebenfalls Aussagen zur Tat gemacht. Insgesamt gebe es 26 Zeugenaussagen, Sachverständige und eine Vielzahl weiterer Beweismittel, hieß es.
Im so genannten Zwischenverfahren muss nun die Jugendkammer des Landgerichts über die Zulassung der Anklage entscheiden.