Zwei Schlüsselfiguren der Maskenaffäre in Bayern, Andrea Tandler und ihr Geschäftspartner, müssen sich vom 4. Oktober an wegen steuerrechtlicher Vorwürfe vor Gericht verantworten. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I hat die Anklage der Staatsanwaltschaft München I unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Das Verfahren gegen einen weiteren Beschuldigten wurde demnach abgetrennt. Die Kammer hat bislang acht Hauptverhandlungstermine bis zum 17. November vorgesehen.
Tandler, der Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, wird Steuerhinterziehung in drei Fällen sowie ein Subventionsbetrug vorgeworfen, dem Angeklagten N. Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Steuerhinterziehung in Mittäterschaft.
Ausgangspunkt waren Provisionszahlungen, die Tandler, ihr Geschäftspartner und Lebensgefährte N. sowie der dritte Beschuldigte zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 erhalten haben sollen. Die Unternehmerin hatte Lieferverträge über persönliche Schutzausrüstung, insbesondere Masken, zwischen einem Schweizer Unternehmen und verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt.
Tandler und N. waren bereits im Januar auf der Grundlage von Haftbefehlen des Amtsgerichts München festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Haftbeschwerden der beiden Beschuldigten hatte nach dem Landgericht München I auch das Oberlandesgericht München (OLG) als unbegründet zurückgewiesen.
Ein Sprecher Tandlers hatte kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe gesagt, die Anwälte rechneten damit, dass sich nach der Einstellung eines ersten Verfahrens «auch alle anderen Vorwürfe als gegenstandslos erweisen» würden. Tandler und ihr Mitgesellschafter wiesen «alle in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe zurück». Seither reagierten die Anwälte auf keinerlei Anfragen mehr.