Reporter ohne Grenzen (RSF) kann nicht verboten werden, bis der Bundesnachrichtendienst (BND) seine Kommunikation überwacht. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Donnerstag. Daher wurden die Vorsichtsmaßnahmen der Organisation als inakzeptabel abgetan.
RSF äußerte seine Besorgnis, dass der BND die Telefone und Computer der Gesellschaft überwachen könnte, während er mit den Menschen in der Nähe in Kontakt blieb. Extremistische Vereine und Organisationen im In- und Ausland. Der BND hat laut Gericht angekündigt, die Möglichkeit der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung zu nutzen. Also klagte der Konzern vorsorglich auf Unterlassung.
Jedoch, so der Richter, muss die Überwachung der Besorgnis spezifisch genug sein. Nicht so in diesem Fall. Solange nur eine Befürchtung bestehe, sei die Inanspruchnahme präventiven Rechtsschutzes ausgeschlossen. Das Gericht entschied, dass sich der Verband zunächst an den BND wenden muss, um ihm die Möglichkeit zu geben, den Fall zu hören.
RSF ist international tätig und setzt sich weltweit für Pressefreiheit ein. Sie wurde 1985 in Montpellier, Frankreich, gegründet und unterstützt Journalisten, die aus politischen Gründen inhaftiert sind.