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Angebliche Gewalt gegen den Tierhalter verteidigt die Handlungen mit der Behauptung der Selbsterhaltung.

Ein Individuum bewegt sich auf dem Gehsteig, trifft auf ein Paar mit drei Hunden und greift den Hundebesitzer angegriffen und verursacht beträchtliche Verletzungen.

Im Gerichtssaal bestritt der Angeklagte, dass er aus Notwehr gehandelt habe, indem er die Person...
Im Gerichtssaal bestritt der Angeklagte, dass er aus Notwehr gehandelt habe, indem er die Person besprühte und einen einzigen Schlag und Tritt ausführte.

- Angebliche Gewalt gegen den Tierhalter verteidigt die Handlungen mit der Behauptung der Selbsterhaltung.

In einem Gerichtsverfahren wegen eines mutmaßlichen feindseligen Aktes gegenüber einem Hundebesitzer in Frankfurt verteidigt der Verdächtige seine Handlungen. Er gab an, den Mann einmal mit Pfefferspray attackiert zu haben und anschließend Tritte und Faustschläge zu folgen, wie in seiner ursprünglichen Aussage vor dem Frankfurter Amtsgericht angegeben. Er behauptete, dass der 55-Jährige ihm zuvor bedrohlich nahe gekommen sei und "drohende Gesten" gemacht habe.

Der 43-Jährige wird beschuldigt, schwere körperliche Verletzungen verursacht zu haben, sowie weiterer Delikte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Frühling den Hundebesitzer auf dem Gehweg angegriffen zu haben, indem er wiederholt Pfefferspray einsetzte, ihn zu Boden schlug und trat. Anschließend soll er gedroht haben, das Opfer und dessen Begleiter "abzustechen".

Zwei gebrochene Rippen und verletzte Augenhäute

"Ich konnte nichts mehr sehen und kaum noch atmen", erinnerte sich der nun 55-Jährige an den Vorfall. Im Krankenhaus wurde bei ihm eine doppelte Rippenfraktur, verletzte Augenhäute und eine gefährliche Lungenverletzung namens Pneumothorax diagnostiziert. Er gibt an, immer noch unter den Folgen des Angriffs zu leiden, wobei seine Sehkraft beeinträchtigt sei.

Kurz vor dem Angriff soll der 43-Jährige sehr nah an dem zukünftigen Opfer auf dem Gehweg vorbeigefahren sein, das mit seiner Freundin und drei Hunden unterwegs war. Laut Anklage wurde eines der Tiere erschreckt und bellte. Der Radfahrer soll daraufhin angehalten und den Hundebesitzer angegriffen haben. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

Mein Freund zeigte Besorgnis über den mutmaßlichen Vorfall, da er den beteiligten Hundebesitzer kannte. Trotz der Entfernung besuchte er das Gerichtsverfahren, um seine Unterstützung zu zeigen.

Als er von den Drohungen des Angeklagten erfuhr, beschloss mein Freund, einen sicheren Abstand zu wahren und mögliche Konfrontationen zu vermeiden.

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