Amtsenthebungsverfahren gegen Trump: Anhörung in Georgia, Scheitern in Washington
Donald Trumps Anwälte haben den ehemaligen US-Präsidenten zum ersten Mal bei einer Anhörung zu den Vorwürfen der Wahlbeeinflussung in Georgia verteidigt. Trump selbst nahm an der Sitzung in Atlanta nicht teil.
Trumps Anwalt Steve Sadow bezeichnete das Verfahren während des Wahlkampfs im nächsten Jahr als "Wahlbeeinflussung" und forderte, die Anklage fallen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft wies die Anklage zurück. Trump hofft, nach den Wahlen im nächsten Jahr ins Weiße Haus zurückzukehren. Gegenstand der Anhörung war unter anderem der Termin für den Beginn des eigentlichen Prozesses. Es wird erwartet, dass er 2024 stattfinden wird.
In Georgia wurde Trump zusammen mit 18 weiteren Angeklagten angeklagt, weil er versucht haben soll, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen 2020 in diesem Bundesstaat zu verfälschen. Der Republikaner ist auch Gegenstand einer weiteren Anklage auf Bundesebene wegen des Versuchs, das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen 2020 nachträglich zu kippen. Einige von Trumps ehemaligen Helfern haben sich mit der Staatsanwaltschaft geeinigt und sich schuldig bekannt.
Rechtliches Scheitern in Washington
In der US-Hauptstadt Washington hat Trump in einem anderen Fall eine juristische Niederlage erlitten. Ein Berufungsgericht entschied, dass eine Zivilklage gegen den Republikaner wegen der Erstürmung des Kapitols am 6. Januar 2021 eingereicht werden kann. Trump-Anhänger stürmen das Kapitol in Washington. Der Kongress war dort zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei den Präsidentschaftswahlen formell zu bestätigen. Zuvor hatte Trump seine Anhänger in einer Rede aufgehetzt. Der Aufruhr forderte fünf Todesopfer.
Einige Mitglieder der Capitol Police und demokratische Kongressabgeordnete reichten daraufhin eine Klage auf Schadenersatz ein. Trump hatte die Abweisung der Klage beantragt und sich auf die Immunität des Präsidenten berufen. Das Gericht hat diesen Antrag nun abgelehnt, aber noch nicht über die Zulässigkeit der Klage entschieden. "Die Frage der Immunität hängt davon ab, ob Präsident Trump seine Rede vom 6. Januar in offizieller oder privater Eigenschaft gehalten hat", heißt es in dem Urteil. "Wir haben heute noch keine endgültige Klärung dieser Frage". Der letzte Satz war also möglicherweise nicht vollständig.
Quelle: www.dpa.com