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Ampel will der Bundespolizei mehr Befugnisse geben

Regeln für den Einsatz von Drohnen, polizeiliche Identifizierung und „Quittungen“ zur Identitätskontrolle: Reformen sollten große Veränderungen für die Bundespolizei, aber auch für die Bürger, die mit ihr in Kontakt stehen, mit sich bringen.

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Die Bundespolizei sollte mehr Befugnisse erhalten. Das Bundeskabinett hat einer lange umstrittenen Reform zugestimmt (Symbolbild). Foto.aussiedlerbote.de

Reform - Ampel will der Bundespolizei mehr Befugnisse geben

Die Bundespolizei soll mehr Befugnisse zur Überwachung der Telekommunikation und zur Erhebung entsprechender Verbindungsdaten erhalten. In Berlin hat das Bundeskabinett umstrittene Reformen des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Jetzt ist der Bundestag am Zug.

Wenn es beispielsweise um den Schutz von Leib und Leben geht, soll die Bundespolizei auf neue Befugnisse im Bereich der Telekommunikation zurückgreifen können. Vorbehaltlich einer gerichtlichen Anordnung sollen Beamte künftig auch mobile Geräte wie Mobilfunkkarten und Mobiltelefone identifizieren und orten können. Dies soll zur Bekämpfung von Schmugglern und Extremisten beitragen. Es soll auch dazu beitragen, suizidgefährdete Personen entlang von Bahnstrecken zu identifizieren.

Auch bei der Abwehr von Drohneneinsätzen der Bundespolizei und bei Gefahren durch Drohnen und andere unbemannte Fahrzeugsysteme soll es neue Regelungen geben. Es wurden ausführliche Gespräche mit den Flughafenbetreibern geführt, die der Bundespolizei entsprechende Flächen zur Verfügung stellen müssen.

Erzwungener Etikettenkampf

Es gibt auch Kontroversen über die Kennzeichnungspflichten der Bundespolizei. Mittlerweile gibt es ein Schema zur Identifizierung anhand von Zahlenfolgen, das die namentliche Identifizierung von Beamten ermöglichen würde, obwohl dies nicht für jeden geeignet ist. Dies würde die Aufklärung möglicher Straftaten oder Pflichtverletzungen von Polizeibeamten erleichtern, ohne deren Privatleben stärker zu gefährden.

Die Antirassismusbeauftragte des Bundes, Reem Alabali-Radovan (SPD), und andere forderten die Bundespolizei auf, den Befragten künftig sogenannte Kontrollbelege auszustellen. Auf der Quittung sollten unter anderem Ort, Zeit und Grund der Besichtigung angegeben sein.

Künftig kann die Bundespolizei Menschen vorübergehend den Aufenthalt an bestimmten Orten verbieten, wenn sie glauben, dort schwere Straftaten zu begehen. Beispielsweise könnte diese Regelung genutzt werden, um gewalttätigen Fußball-Hooligans das Reisen zu verwehren. Eine visuelle und akustische Überwachung von Arrestzellen sollte erlaubt sein, um beispielsweise zu überprüfen, ob Gefangene sich selbst Schaden zugefügt haben.

Sicherheitskontrolle beim Verfassungsschutz

Künftig werden alle neu eingestellten Polizisten einer Sicherheitskontrolle durch den Verfassungsschutz unterzogen. Damit soll verhindert werden, dass Extremisten in die Bundespolizei eindringen.

Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist eine Reform dringend, da in der aktuellen Fassung von 1994 Befugnisse zur Terrorismusbekämpfung, zum Einsatz künstlicher Intelligenz und Videotechnik fehlten. Unterdessen kritisierte die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, den Reformentwurf als einseitig – er schütze vor allem Polizisten vor Diskriminierung.

Allerdings kritisierte Alexander Slohm (CDU), der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, dass die Polizei mit Generalverdacht behandelt werden sollte. Er verwies auf geplante Kontrolleinnahmen. „Allerdings sind Ampeln hinsichtlich der technischen Fähigkeiten bei weitem nicht auf dem notwendigen Niveau.“ Slom plädiert ausdrücklich für automatische Gesichtserkennungssysteme.

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Quelle: www.stern.de

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