zum Inhalt

Altersbeschränkungen für Bürgermeister und Landräte sollen abgeschafft werden

Die Landesregierung hofft, bei einer Kabinettssitzung am Dienstag (11 Uhr) Änderungen an der Kommunalverfassung einleiten zu können. Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa sieht der Entwurf von Innenminister Christian Pagel (SPD) unter anderem die Abschaffung des Höchstalters für die Wahl eines Oberbürgermeisters oder Landeshauptmanns vor.

Bisher ist ein neuer Kandidat unter 60, der am Wahltag antreten kann. Amtsinhaber dürfen bei ihrer Kandidatur am Wahltag nicht älter als 63 Jahre sein. Bisher gibt es in MV eine Mindestaltergrenze für Bewerber für hauptamtliche Bürgermeisterämter und Landratsämter. In anderen Bundesländern gibt es keine Altersgrenze oder eine deutlich höhere MV – beispielsweise 65 Jahre.

Es ist auch geplant, dass lokale Ausschussmitglieder online an Sitzungen teilnehmen können. Dies ist das erste Mal, dass dies während der Pandemie erlaubt ist und sollte auch in Zukunft dauerhaft ohne besondere Genehmigung des Gesundheitsministeriums erlaubt sein. Dies soll angeblich die ehrenamtliche Arbeit erleichtern.

Nach der ersten Beratung im Kabinett wird der Gesetzentwurf dem Verein zur Anhörung vorgelegt. Im Januar 2024 soll er nach Pagels Plan ins Repräsentantenhaus einziehen. Wenn der Zeitplan eingehalten wird, soll die neue Kommunalverfassung unmittelbar nach den Kommunalwahlen im Juni 2024 in Kraft treten.

Das Kabinett werde sich nach Angaben eines Regierungssprechers auch mit dem Stabilitätsbericht von Finanzminister Heiko Gee (SPD) befassen.

Kommentare

Aktuelles