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Als Veranstalter des Urlaubs haftet Kreis für den Unfall

Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.

Wird die Veranstaltung von einer Einzelperson organisiert, haftet der Bezirk, der sich auf der Ferienkarte als Veranstalter ausgibt, auch für Unfälle, die während der Veranstaltung passieren. Das teilte das Pfälzer Oberlandesgericht am Mittwoch mit.

In diesem Fall wurde ein 7-jähriges Kind bei einem Traktorunfall während einer Ferienveranstaltung im Jahr 2013 schwer verletzt und muss auch heute noch betreut werden. Der Junge verklagte über seine Eltern den Landkreis auf Schadensersatz und entschied, dass der Landkreis verpflichtet sei, für alle weiteren durch den Unfall verursachten Schäden aufzukommen. Der Bezirk geht jedoch davon aus, dass die Person, die die Veranstaltung veranstaltet hat, dafür verantwortlich war. Das Amtsgericht Landau gab der Klage des Jungen weitgehend statt.

Die Berufung des Bezirks soll vom Obersten Bezirksgericht abgewiesen worden sein. Durch die Teilnahme an der Holiday-Pass-Kampagne entstand eine besondere Verbindung, die die Verantwortung des Schulbezirks rechtfertigte. Der Schulbezirk ist ein Organisator des Festivals, nicht nur ein Vermittler. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig.

Der SWR hat bereits über die Entscheidung berichtet.

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