Als Flüchtling ins Ausland reisen
Möchten Sie Ihre Koffer packen und Deutschland für eine Weile verlassen? Ob Sie aus beruflichen oder familiären Gründen verreisen oder einfach nur Urlaub im Ausland machen möchten: Ob Sie als Flüchtling in Deutschland ins Ausland reisen können, ist nicht einfach herauszufinden. Hier erfahren Sie, ob Sie mit Ihrem Aufenthaltsstatus und Ihren Reisedokumenten in andere Länder reisen können.
Ausländer in Deutschland benötigen in der Regel einen gültigen Reisepass oder Passersatz. Für die Ausstellung und Verlängerung von Reisepässen ist in der Regel die Botschaft oder das Konsulat des Herkunftslandes zuständig.
Bestimmte Personengruppen, denen ein Passersatz ausgestellt werden kann, sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen:
– Asylberechtigte nach der Genfer Flüchtlingskonvention und „anerkannte Flüchtlinge““
-Staatenlose
-Personen, die dem subsidiären Schutz unterliegen
-Personen, bei denen festgestellt wird, dass sie einem staatlichen Ausweisungsverbot unterliegen und die keine angemessene Möglichkeit haben aus ihrem Heimatland entfernt werden Eine Person, die einen Reisepass aus ihrem Heimatland erhält.
Diese Personen erhalten in der Regel einen Ersatzpass aus Deutschland, der aus drei Arten besteht:
- Reisedokument für Flüchtlinge („Blue Pass“)
- Reisen Dokumente für Staatenlose
- Reisedokumente für Ausländer
Reisedokumente und Aufenthaltsgenehmigungen für Flüchtlinge erhalten Sie in der Regel bei der Ausländerbehörde. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Blue Pass“. Als Staatenloser oder Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, weil Ihnen subsidiärer Schutz zusteht oder das Land eine Abschiebung verbietet, müssen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Reiseausweis für Ausländer und Staatenlose („Grauer Pass“) beantragen. Du. Dazu müssen Sie nachweisen, dass es für Sie unmöglich oder unzumutbar ist, bei den Behörden Ihres Heimatlandes einen Reisepass zu erhalten. Ihre zuständige Ausländerbehörde finden Sie unter bamf.de.
Kann ich ins Ausland reisen?
Ich habe ein Flüchtlingsreisedokument („Blue Pass“)
Mehr dazu können Sie in unserem Abschnitt „Blauer Pass“.
Ich habe ein Reisedokument für einen Ausländer oder Staatenlosen (einen „Grauen Pass“)
Ich habe ein Reisedokument für einen Ausländer oder Staatenlosen (einen „Grauen Pass“) ) ist normalerweise in Ordnung. Reisen Sie ins Ausland. Für die meisten Länder benötigen Sie jedoch ein Visum. Und nicht alle Länder erkennen diesen Ausweis an. Sie müssen sich bei der Botschaft des Landes erkundigen, ob das Land, das Sie besuchen möchten, Ihr Reisedokument anerkennt und Ihnen ein Visum ausstellt. Die letzte Seite dieses Dokuments stammt von Vereinte Nationen UNHCRSie können vorab prüfen, ob das Land, das Sie besuchen möchten, „graue Pässe“ generell anerkennt. Der Erfolg Ihres Visumantrags hängt von einer Reihe von Faktoren ab, wie zum Beispiel Ihrem Herkunftsland, Ihrer Nationalität, Ihrer Situation in Deutschland und anderen Faktoren. Es ist schwer vorherzusagen, ob jemand ein Visum bekommt.
Mit einem Reisedokument für Ausländer oder Staatenlose („Grauer Pass“) können Sie ohne Visum in ein Schengen-Land einreisen und sich dort bis zu drei Monate aufhalten. Welche Länder derzeit Schengen-Staaten sind, erfahren Sie unter auswaertiges-amt. de .
Bitte beachten Sie: Wenn Sie als subsidiär Schutzberechtigter oder aufgrund des Staatsangehörigkeitsstatus eine Aufenthaltserlaubnis haben, kann es sein, dass Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland verlieren Das Recht, die Abschiebung zu verbieten und in Ihr Heimatland zurückzukehren. Denn wenn die Ausländerbehörde Ihre Reise entdeckt, kann sie ein Widerrufsverfahren einleiten und Sie verlieren möglicherweise Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Wichtiger Hinweis:Was ist ein „Schengen-Land“? ?
Die Schengen-Länder sind eine Gruppe europäischer Länder, die sich bereit erklärt haben, ihre Grenzen für den freien Reiseverkehr offen zu halten. Dies bedeutet, dass Einwohner dieser Länder wie in ihrem eigenen Land ohne Passkontrolle oder Visumpflicht von einem Schengen-Land in ein anderes reisen können. Das bedeutet, dass Sie innerhalb von 180 Tagen für drei Monate in ein Schengen-Land einreisen können. Nicht alle europäischen Länder sind Teil des Schengen-Raums. Einige Länder haben sich dagegen entschieden und behalten ihre eigenen Grenzkontrollen bei. Daher ist es immer eine gute Idee, vor Reiseantritt zu wissen, ob das Land, das Sie besuchen möchten, zum Schengen-Raum gehört. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie für Reisen ins Ausland ein Visum benötigen, können Sie gemeinsam Fragen auf unserer Community-Plattform „Ask Germany“ stellen ” . Unsere Community-Manager helfen Ihnen gerne bei der Lösung Ihres Problems.
Ich besitze einen Reisepass meines Herkunftslandes
Wenn Sie aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbots Anspruch auf subsidiären Schutz haben oder eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben und noch besitzen einen gültigen Reisepass Ihres Herkunftslandes. Mit diesem Reisepass können Sie ins Ausland reisen und mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland zurückkehren. Ob für das Land, das Sie besuchen möchten, ein Visum erforderlich ist, hängt von Ihrem Herkunftsland ab.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein deutsches Aufenthaltsrecht haben, kann es sein, dass Sie als subsidiär Schutzberechtigter oder aufgrund eines nationalen Abschiebungs- und Rückkehrverbots Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland verlieren in Ihr Heimatland einreisen und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen. Denn wenn die Ausländerbehörde Ihre Reise entdeckt, kann sie ein Widerrufsverfahren einleiten und Sie verlieren möglicherweise Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldungserlaubnis
Solange Sie sich noch im Asylverfahren befinden oder ein erträglicher Aufenthalt vorliegt, dürfen Sie nicht ins Ausland reisen. Wenn Sie Deutschland verlassen, verlieren Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis oder Duldung und dürfen nicht wieder nach Deutschland einreisen.
Bitte beachten Sie: Die Einwanderungsbehörden machen Ausnahmen für Schüler, die mit ihrer Klasse reisen. Bitten Sie so früh wie möglich Ihre örtliche Einwanderungsbehörde um eine Genehmigung. Ihre zuständige Ausländerbehörde finden Sie unter bamf.de.
Ich habe eine falsche Bescheinigung
Eine falsche Bescheinigung wird immer dann ausgestellt, wenn über den beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden wurde. Zum Beispiel, wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern oder eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten. In diesem Fall erhalten Sie ein falsches Zeugnis gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG oder gemäß §81 AufenthG Abs. 3. Mit der fiktiven Bescheinigung nach § 81 AufenthG Abs. 4 können Sie mit einem anerkannten Reisepass oder einem Passersatzdokument frei in den Schengen-Raum einreisen und wieder zurückkehren – Einreise nach Deutschland. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie neben der Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Formulars auch das dritte Kästchen auf Seite 3 des Ausländerformulars ankreuzen. Ein- und Ausreisestempel werden auf dem Reisepass oder Passersatz angebracht und nicht auf fiktiven Akten . Leider gilt diese Regel laut §81 Abs. 3 AufenthG.Gemäß , um anzugeben, dass Ihnen eine Reise ins Ausland nicht gestattet ist.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr falsches Zertifikat fälschlicherweise ausgestellt wurde und korrigiert werden muss, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Einwanderungsbehörde.
Wichtiger Tipp:Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Art von gefälschtem Zertifikat Sie haben, fragen Sie Ihre örtliche Ausländerbehörde, ob sie Ihnen nach Ihrer Reise die Wiedereinreise nach Deutschland erlaubt. Fragen Sie auch, ob Sie Planen Sie, außerhalb des Schengen-Raums zu reisen. Ob die Behörden Ihres Ziellandes Ihnen die Ein- oder Ausreise mit einer fiktiven Bescheinigung gestatten.
Bitte beachten Sie: Je nach Reiseziel ist ein Visum erforderlich kann zusätzlich zur fiktiven Bescheinigung erforderlich sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie für Reisen ins Ausland ein Visum benötigen, können Sie Ihre Frage auf unserer Community-Plattform „Gemeinsam in Deutschland“. Unsere Community Manager helfen Ihnen gerne bei der Lösung Ihres Problems.
Wichtig
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigter, anerkannter Flüchtling, Als subsidiär Schutzberechtigter oder aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbots sollten Sie nicht in Ihr Heimatland reisen. Wenn die Ausländerbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Ihrer Reise Kenntnis erlangen, können diese einen Widerruf veranlassen Verfahren und Sie verlieren möglicherweise Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland.