In einem Prozess um den gewaltsamen Tod einer Afghanin sprachen die Verteidiger des 34-jährigen angeklagten Bruders in ihrer Anzeige von einem tragischen Unfall. Am Donnerstag beantragten die Anwälte des älteren Angeklagten beim Landgericht Berlin einen Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge und einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren. Die Verteidiger des jüngeren Bruders haben seinen Freispruch beantragt. Ihre Kunden sind nicht beteiligt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Woche zuvor eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes verhängt. Nach etwa 11 Monaten Verhandlung werden die Richter am 9. Februar ihr Urteil fällen.
Die Brüder, 27 und 23, sollen ihre Schwester getötet haben, weil sie ihr eigenes Leben nach ihren eigenen Vorstellungen leben wollte. Am 13. Juli 2021 lockten sie die Frau in die Wohnung des jungen Angeklagten und töteten sie, so die Anklage. Den Ermittlungen zufolge transportierten die Brüder die Leiche in einem Rollkoffer vom Bahnhof Berlin Süd-Kreuz nach Bayern. Etwa drei Wochen später wurde die Leiche in einem Bau in der Nähe des Hauses des älteren Angeklagten in Bayern gefunden.
Laut Anklageschrift waren die Brüder angeblich mit der Erziehung ihrer geschiedenen Schwester nicht einverstanden. In ihrem Plädoyer sagten die Staatsanwälte, sie würden der zweifachen Mutter ihr „Recht auf ein Leben, das ich will“ entziehen. Die Brüder ermordeten ihre Schwester heimtückisch mit hinterhältigen Motiven. Der Anwalt der Nebenkläger der beiden Kinder des Verstorbenen sagte, es gehe aus seiner Sicht “um Macht und Kontrolle über Frauen”.
Der 27-Jährige beschrieb die angebliche Spontaneität, für die er allein verantwortlich sei. Bei einem Streit packte er seine Schwester am Hals, wie sie es früher als Kinder taten, und er wollte sie nicht töten. „Es tut mir leid, dass es ein Unfall war, ich liebe meine Schwester und habe sie immer geliebt“, sagte er in seinen Schlussworten. Einer seiner Anwälte sagte, es handele sich um „einen Anschlag mit tragischen Folgen“. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind nicht belegt und werden auch im Schriftsatz des Verteidigers des 23-Jährigen erwähnt.