Aufgrund mehrfacher Niederlagen bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin haben die Bundestagsfraktionen der AfD und der CDU/CSU ihre angekündigte Wahlprüfungsbeschwerde fristgerecht in Karlsruhe eingereicht. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte am Montag den Eingang beider Beschwerden. Darüber hinaus sind acht weitere Wahlprüfungsbeschwerden anhängig. Ihm zufolge endet die Vorlagefrist für Fraktionen am 10. Januar. Einzelne Beschwerden können jedoch noch zeitnah eingehen.
Alle Beschwerden richten sich an die Wahlbeobachtung des Bundestages. Am 10. November wurde nach Abstimmung der Ampelfraktionen SPD, Grüne und Liberaldemokratische Partei auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses eine nur teilweise Wiederwahl beschlossen. Damit sind 327 der 2.256 Wahlkreise der Hauptstadt und 104 der 1.507 Postwahlkreise betroffen. Dies sind die Regionen, in denen das Ereignis gefunden wurde.
Die Koalition hoffte zunächst, in etwa 1.200 Bezirken Wahlen abhalten zu können. Ein Sprecher der Bundestagsfraktion sagte auf Anfrage, die Anfang Dezember angekündigte Wahlprüfungsbeschwerde sei inzwischen eingereicht worden. Die AfD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag gestellt, die Bundestagswahl für den gesamten Berliner Wahlkreis für ungültig zu erklären.
Bei der Wahl am 26. September 2021 herrschte in vielen Berliner Wahllokalen Chaos. Es gab lange Warteschlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weshalb Wahllokale vorübergehend schließen oder bis weit nach 18 Uhr geöffnet bleiben mussten.
Das gilt auch für das gewählte Berliner Abgeordnetenhaus Gleichzeitig. Nach einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 16. November muss die Wahl komplett neu durchgeführt werden. Die Wahl findet am 12. Februar statt und die Vorbereitungen laufen bereits.
Diese Wiederwahl ist aber auch ein Fall für das Bundesverfassungsgericht: Gegen das Urteil des Berliner Richters sind fünf Verfassungsbeschwerden anhängig. Vier davon betreffen einen Eilantrag – dessen Ziel es ist, dass bis zum Abschluss des Karlsruher Verfahrens keine Wahl stattfindet. Im ersten und größten Eilverfahren, das von 43 Klägern eingeleitet wurde, gab das Gericht allen Berliner Abgeordneten Gelegenheit zur Stellungnahme. Einsendeschluss ist ebenfalls der 10. Januar.