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AfD-Parlamentarier: Gegen Aufnahme von Landtagsabgeordneten

Landtag Hessen:Eine Sitzung des Hessischen Landtags.
Eine Sitzung des Hessischen Landtags.

Kurz nach der hessischen Landtagswahl haben zahlreiche AfD-Abgeordnete laut Fraktionschef Robert Lambrou gegen die Aufnahme des frisch gewählten Parlamentariers Sascha Herr in ihre neue Fraktion votiert. Bei ihrer Klausurtagung von Montag bis Mittwoch im osthessischen Kreis Hersfeld-Rotenburg sprachen sie sich «in geheimer Abstimmung mit einem fast einstimmigen Votum» gegen Herr aus, wie Lambrou der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

An dem Treffen hinter verschlossenen Türen nahmen nach seinen Worten 29 AfD-Abgeordnete teil – 27 wieder oder neu gewählte Parlamentarier sowie zwei, die aus dem Landtag ausscheiden.

Der Grund für die Nichtaufnahme von Sascha Herr, Vize-Kreissprecher der AfD im Hochtaunuskreis, in die neue Landtagsfraktion ist laut einem Sprecher ein gemeinsames Foto des neu gewählten Parlamentariers mit einem Mitglied der verbotenen rechtsextremistischen Vereinigung «Combat 18».

Herr hatte der dpa mitgeteilt, dass er keine Kontakte zur Neonazi-Szene pflege oder gepflegt habe. Er distanziere sich klar von NS-Gedankengut und jeglichen Formen derartiger Ideologien. Herr hatte zudem zu dem Foto mit einem Mitglied von «Combat 18» erklärt, er habe den Mann nicht gekannt.

An der Klausurtagung mit der derzeitigen und der künftigen AfD-Landtagsfraktion nahm Herr nach Lambrous Worten nicht teil. Der über die AfD-Landesliste gewählte Parlamentarier sei ausgeladen worden. Der neue Wiesbadener Landtag konstituiert sich am 18. Januar. Auch die neue AfD-Fraktion muss sich daher erst noch neu formieren.

Der Parteivorstand hatte laut Lambrou zudem einstimmig ein Parteiausschlussverfahren beschlossen und Herr den Verzicht auf das Landtagsmandat nahegelegt. Herr sagte der dpa, diesem Ansinnen komme er nicht nach, sondern sei notgedrungen vorerst ein fraktionsloser Abgeordneter. Mit Blick auf die noch ausstehende Gerichtsentscheidung und möglicher Zurückhaltung in seiner Partei ergänzte Herr: Längerfristig hoffe er auf ein Umdenken zu seinen Gunsten in der AfD-Fraktion, wenn deren Mitglieder nach Abschluss gerichtlicher Prüfungen wieder weniger «vorsichtig» aufträten.

Die hessische AfD darf derzeit nicht als sogenannter Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden. Das hat das Verwaltungsgericht in Wiesbaden vor einem Jahr in einem Beschluss entschieden, der bis zu einem Abschluss eines anhängigen Eilverfahrens gilt. Das Gericht will nach eigener Auskunft «ab der zweiten Oktoberhälfte» 2023 über das Verfahren entscheiden. Auf Bundesebene wird die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet.

Die AfD war bei der Hessen-Wahl am 8. Oktober mit 18,4 Prozent der Stimmen zweitstärkste Kraft geworden und hatte 28 Mandate errungen. Bereits nach der Landtagswahl 2018 hatte die AfD-Fraktion eine gewählte Abgeordnete wegen des Verdachts nicht aufgenommen, sie habe rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet. Später verließen vier weitere Mitglieder wegen interner Querelen die Fraktion.

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