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20.700 Haushalte im BER: Anspruch auf Fluglärmentschädigung

Drei Jahre nach der Eröffnung des Flughafens BER haben noch immer rund 3.900 betroffene Haushalte keinen Lärmschutzantrag gestellt. Viele haben sich mittlerweile selbst geholfen, andere bleiben jedoch zögerlich.

Eine zweimotorige Bombardier BD-700-1A10 Global 6000 mit dem Kennzeichen 14-07 und der Aufschrift....aussiedlerbote.de
Eine zweimotorige Bombardier BD-700-1A10 Global 6000 mit dem Kennzeichen 14-07 und der Aufschrift „Bundesrepublik Deutschland“ näherte sich über Dorfhäusern dem Flughafen BER..aussiedlerbote.de

20.700 Haushalte im BER: Anspruch auf Fluglärmentschädigung

Etwa 20.700 Wohnungen rund um den Flughafen BER haben Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für Schallschutz oder Fluglärm. Das entspricht knapp 80 % der 26.500 Wohnungen, die sich in der Lärmschutzzone rund um den Flughafen am Rande Berlins befinden. Die Flughafen Berlin Brandenburg AG (FBB) habe insgesamt rund 21.800 Anträge auf Baumaßnahmen oder Entschädigungen bearbeitet, teilte das Potsdamer Verkehrsministerium auf Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion mit.

Rund 13.150 Haushalte haben Anspruch auf bauliche Maßnahmen wie Schallschutzfenster und knapp 7.600 Haushalte haben eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 30 % des Marktwerts ihrer Häuser erhalten. In rund 1.100 Fällen wurden nach Vor-Ort-Kontrollen im Umfeld des drittgrößten Flughafens Deutschlands keine Maßnahmen ergriffen. Von den 26.500 vom Fluglärm betroffenen Wohnungen haben etwa 3.900 keinen Lärmschutzantrag gestellt.

Das Ministerium erläuterte, dass die FBB 21.800 Anträge bearbeitet habe und ihre Verpflichtungen zum Lärmschutz aus der Planfeststellung als erfüllt erachtete. Lärmschutz- und Entschädigungsanträge können noch bis November 2025 gestellt werden.

Den Antworten auf Anfragen der Grünen zufolge wurden bisher 61 Klagen gegen die FBB eingereicht. Die FBB war in 35 Fällen erfolgreich und in zwei Fällen teilweise erfolgreich. In keinem der sechs Verfahren konnte die Flughafengesellschaft gewinnen, sechs der Rechtsstreitigkeiten endeten mit einem Vergleich. In sechs Fällen wurden Anwohnerbeschwerden zurückgezogen, sieben Verfahren sind noch anhängig.

Nach Angaben des Ministeriums werden Entschädigungsanträge in der Regel zügig bearbeitet. Andererseits ist das Niveau der baulichen Lärmschutzmaßnahmen gering, was jedoch nicht auf ein systemisches Versagen der FBB bei der Umsetzung von Lärmschutzanforderungen schließen lässt.

Nach Angaben des Flughafenbetreibers wurden bis September dieses Jahres rund 473 Millionen Euro in den Lärmschutz investiert. Für Bauarbeiten wurden rund 70 Millionen Euro aufgewendet und Hausbesitzer erhielten rund 298 Millionen Euro Entschädigung. Die restlichen Mittel werden für Entschädigungen und zusätzliche Baukosten verwendet.

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Quelle: www.dpa.com

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